Kirche mit mir - Kirchenvorstandswahl 2024
Was alle wahlberechtigten Gemeindemitglieder jetzt bekommen
So funktioniert die Kirchenvorstandswahl
Woher man die Kandidat*innen vielleicht schon kennt:
Fenja Boekhoff, 27 Jahre, Schatteburg, ist aktiv im Chor akzente
Christian Bünnemeyer, 35 Jahre, Backemoor, war langjähriges Mitglied im KiGo-Team
Wolfgang Bunger, 59 Jahre, Backemoor, ist aktiv im Kirchenvorstand und im Posaunenchor
Bernd Grünefeld, 39 Jahre, Breinermoor, ist aktiv im Kirchenvorstand und im Posaunenchor
Theda Heselmeyer, 61 Jahre, Schatteburg, ist aktiv im Kirchenvorstand und im Chor akzente
Elske Maßmann, 20 Jahre, Folmhusen*,ist aktiv im KiBiTags-Team
Ocka Maßmann, 57 Jahre, Folmhusen*, ist aktiv im Kirchenvorstand und im Chor akzente
*umgepfarrt nach Backemoor
Die langjährigen Kirchenvorstandsmitglieder Silke Bleeker und Bernhard Grünefeld werden nicht mehr kandidieren.
Was man wissen sollte
Die Wahl wird bei uns in diesem Jahr ausschließlich als Briefwahl oder Onlinewahl durchgeführt. Alle Personen, die am 10. Dezember 2023 wahlberechtigte Mitglieder unserer Kirchengemeinde sind, bekommen bis zum 10. Februar 2024 ihre Wahlunterlagen zugeschickt. Darin befindet sich der link zur Onlinewahl, den man sofort nach Erhalt nutzen kann, um seine Stimmen abzugeben. Wer lieber die Möglichkeit der Briefwahl nutzen möchte, kann sich auch dafür entscheiden: Alle Briefwahlunterlagen sind ebenfalls in der Sendung enthalten und können sofort genutzt werden. Als Entscheidungshilfe ist der Kandidat*innen-Flyer mit Informationen zu allen Kandidierenden beigelegt. Übrigens: Sobald man bei der Onlinewahl registriert ist, erlischt die Möglichkeit zur Briefwahl; man kann also nicht auf beide Arten wählen.
Die Online-Wahl endet am 3. März 2024. Die Briefwahlunterlagen müssen bis zum 10. März 2024 um 15.00 Uhr im Auszählungslokal, Gemeindehaus im Groot Karkweg 10, Backemoor, vorliegen. Anschließend beginnt die Auszählung.
Eine Möglichkeit, persönlich an der Urne zu wählen, gibt es diesmal nicht!
Die neuen digitalisierten Wahlvorgänge bringen es mit sich, dass das Wählerverzeichnis am 10.12.2023 geschlossen werden muss. Leider ist es dadurch möglich, dass auch Gemeindeglieder, die nach diesem Zeitpunkt versterben, noch angeschrieben werden; dafür bitten wir jetzt schon um Verständnis. Ebenso können später Zugezogene nicht mehr berücksichtigt werden.
Insgesamt hofft unsere Landeskirche, dass diese Umstellung der KV-Wahl es vielen Gemeindegliedern leichter macht, ihre Stimme für den neuen Kirchenvorstand abzugeben.